Unter Entscheidungswerten bzw. Grenzpreisen werden monetäre Grenzen der Konzessionsbereitschaft von potentiellen Käufern bzw. Verkäufern verstanden. Es handelt sich hierbei um
die Preisobergrenze aus der Sicht eines präsumtiven Käufers bzw. umden Preis, den ein potentieller Verkäufer im Falle der tatsächlichen Veräußerung zumindest erzielen will/„muss“.
