Da einzelne IAS/IFRS-Statements die Neubewertung mit dem beizulegenden Wert (Zeitwert, fair value) zulassen (IAS 16) bzw. verpflichtend vorsehen (zB. Finanzinstrumente nach IAS 39), werden stille Reserven häufig aufgedeckt und ausgewiesen, wobei auch die latente Steuer zu berücksichtigen ist. Zudem empfehlen bspw. IAS 16.66 sofern die Benchmark-Methode (Neubewertungsmethode) nicht angewandt wird, aber der ausgewiesene Buchwert stark vom „fair value“ abweicht, diesen im Anhang anzugeben, was das Aufdecken der stillen Reserven für die Bilanzanalyse deutlich erleichtert.

