Im Zuge der Erstellung eines Konzernabschlusses muss zunächst einmal gewährleistet werden, dass alle (voll)zukonsolidierenden Konzernunternehmen „einheitliche“ Bilanzen aufweisen, um diese zu einer Summenbilanzen zusammenführen zu können. Dementsprechend ist in einem ersten Schritt sicherzustellen, dass die erstellten Einzelabschlüsse derart angepasst werden, dass

