Die Vorgangsweise hinsichtlich der Bestimmung relativer Veränderungen sieht wie folgt aus:
Zuerst werden die arithmetischen Mittel der betreffenden Jahresend-Werte berechnet. Konkret heißt dies, dass für jedes Geschäftsjahr das arithmetische Mittel aus jeweils zwei aufeinander folgenden Jahresend-Werten ermittelt wird.
