Bis zum Inkrafttreten der Lageberichts-Reform (Jahresbeginn 2005) waren die HGB-Normen hinsichtlich der externen Berichterstattung im Lagebericht ausgesprochen dürftig. Noch problematischer war die Qualität der faktischen Rechnungslegung in zahlreichen Lageberichten. Sieht man von relativ wenigen „Musterschülern“ (einige/etliche im A-Segment der Wr. Börse notierende Gesellschaften) ab, so war die Aussagekraft bzw. der Informationswert viel zu vieler Lageberichte (hochgradig) unbefriedigend und entsprechend bedenklich.

