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1.2 Der „alte“ Lagebericht

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Im Folgenden wird der § 243 öHGB so wiedergegeben, wie er bis zum Jahresende 2004 galt:

(1) „Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens so darzustellen, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird.

(2) Der Lagebericht hat auch einzugehen auf:

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