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3.5 Schema der Geldflussrechnung gemäß FachgutachtensternsternDieses Fachgutachten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ist im Anhang II ungekürzt wiedergegeben.

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

1

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

2

 

Überleitung des Nettogeldflusses aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

a

±

Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Investitionsbereiches

b

±

Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Investitionsbereiches Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Investitionsbereiches

c

±

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge

d

±

Abnahme/Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva

e

±

Zunahme/Abnahme der Rückstellungen ausgenommen für Ertragsteuern

f

±

Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva

3

=

Nettogeldfluss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

4

±

Nettogeldfluss aus außerordentlichen Posten, soweit nicht der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen

5

-

Zahlungen für Ertragsteuern

6

=

Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit

7

+

Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)

8

+

Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstige Finanzinvestitionen

9

-

Auszahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)

10

-

Auszahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstige Finanzinvestitionen

11

=

Nettogeldfluss aus der Investitionstätigkeit

12

+

Einzahlung von Eigenkapital

13

-

Rückzahlung von Eigenkapital

14

-

Auszahlungen aus der Bedienung von Eigenkapital

15

+

Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und sonstigen Finanzkrediten

16

-

Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und sonstigen Finanzkrediten

17

=

Nettogeldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

  

Fondsveränderungsrechnung

18

 

zahlungswirksame Veränderung der Fondsmittel (3±11±17)

19

+

Anfangsbestand der Fondsmittel

20

=

Endbestand der Fondsmittel

   

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