Wenn mithilfe von bilanzpolitischen Maßnahmen (bestimmte) Jahreabschluss-Adressaten bzw. an der Rechnungslegung Interessierte verhaltensbezogen beeinflusst werden sollen, drängt sich die Folgerung auf, dass Jahresabschlüsse möglichst zeitnahe vorliegen sollten, also so bald wie möglich nach dem Bilanzstichtag fertig gestellt bzw. den zu Informierenden zugänglich gemacht werden sollten, was allerdings in Österreich, nach wie vor, häufig nicht der Fall ist.

