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1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Haeseler/Kirchberger2. AuflSeptember 2005

Im Gegensatz zu früher ist die G & V seit dem Inkrafttreten des „neuen“ Bilanzrechtes (RLG bzw. geltendes HGB) in Staffelform darzustellen. Die Gliederung der G & V kann alternativ aufgrund

des Gesamtkostenverfahrens (§ 231 Abs. 2) oderdes Umsatzkostenverfahrens (§ 231 Abs. 3)

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