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7.3.7. Die „gemeinsame“ Rentabilität der alten und der neuen Anlage, wenn die alte Anlage nur noch ein Jahr - ohne Parallellauf der neuen - genutzt wird und die Anschaffung der neuen Anlage erst nach diesem einen Jahr erfolgt

Seicht1. AuflSeptember 2007

Wegen der geringen Auslastungsmöglichkeit der neuen Anlage bei gleichzeitigem Weiterbetrieb der alten Anlage erscheint es sinnvoll, auf einen parallelen Betrieb von alter und neuer Anlage überhaupt zu verzichten. Betrachtet man den bei der alten Anlage im Falle einer nur noch einjährigen Nutzung anfallenden beachtlichen Einzahlungsüberschuss, so erschiene es als ein lohnenswertes Vorhaben, die Rentabilität der Kombination aus einjähriger ausschließlicher Nutzung der alten Anlage und anschließender Anschaffung und ausschließlicher Nutzung der neuen Anlage zu prüfen.

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