Wegen der geringen Auslastungsmöglichkeit der neuen Anlage bei gleichzeitigem Weiterbetrieb der alten Anlage erscheint es sinnvoll, auf einen parallelen Betrieb von alter und neuer Anlage überhaupt zu verzichten. Betrachtet man den bei der alten Anlage im Falle einer nur noch einjährigen Nutzung anfallenden beachtlichen Einzahlungsüberschuss, so erschiene es als ein lohnenswertes Vorhaben, die Rentabilität der Kombination aus einjähriger ausschließlicher Nutzung der alten Anlage und anschließender Anschaffung und ausschließlicher Nutzung der neuen Anlage zu prüfen.