Wird die alte Anlage sofort (im Zeitpunkt t0) stillgelegt, so werden einerseits 12 an Kapital (Liquidationserlös der alten Anlage) freigesetzt, andererseits entgehen aber die bei Weiterbetrieb der alten Anlage erzielbaren Einzahlungsüberschüsse der folgenden drei Jahre in Höhe von 80 bzw. 20 bzw. -36. Dies bedeutet, dass die Anschaffung und volle Inbetriebnahme der neuen Anlage zum Zeitpunkt t0 relativ zum Weiterbetrieb der alten Anlage (anstelle der Neuanschaffung) nur einen Kapitaleinsatz von 488 (500 - 12) erfordert, ihr dafür aber auch in den ersten Jahren nur relativ geringere Rückflüsse (mit Ausnahme des dritten Jahres) in Höhe von - 20 (60 - 80) bzw. 40 (60 - 20) bzw. 96 [60 - (- 36)] zurechenbar sind. Die relative Rentabilität der neuen Anlage ergibt sich somit aus der aus dem Vergleich neue Anlage minus alte Anlage ermittelbaren rechnerischen Differenzinvestition.

