Standortentscheidungen sind meist langfristig wirksame, weil nur schwer und unter großen Kapitalverlusten reversible Entscheidungen. Sie gehören daher zu den „konstitutiven“ Entscheidungen, die das Topmanagement nicht delegieren sollte.
Standortentscheidungen sollten wohlüberlegt und gut vorbereitet sein. Dies gilt für die innerbetrieblichen Standortentscheidungen („Lay-Out“ der Betriebe, insbesondere der Fabriksbetriebe) und insbesondere für die geografische Standortwahl.