Bei den für die Berechnung der Zweckmäßigkeit bzw. Vorteilhaftigkeit von Investitionsobjekten entwickelten Verfahren wird meist von der (unausgesprochenen) Prämisse ausgegangen, dass die dem Investitionsobjekt zurechenbaren Periodenbeträge abgesehen vom Zeitfaktor - einen gleichen inneren Wert, also Kaufkraftparität haben.

