Als Beurteilungskriterien dienen bei Kostenvergleichsrechnungen im Falle von Errichtungs-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen die Höhe der Kosten (bei unterschiedlicher Kapazität die Höhe der Kosten pro Leistungseinheit) bzw. des Kostenvorteils und im Falle von Rationalisierungsinvestitionen die Höhe der Kostenersparnis. Zur Verdeutlichung mag das folgende Beispiel dienen.
Beispiel 1:

