In der an die Anregungsphase anschließenden Phase der Vorauswahl sollte eine objektive und vorurteilsfreie erste Durchsicht und grobe Beurteilung aller in der Sammlung der Investitionsvorschläge enthaltenen Projekte erfolgen.
In der an die Anregungsphase anschließenden Phase der Vorauswahl sollte eine objektive und vorurteilsfreie erste Durchsicht und grobe Beurteilung aller in der Sammlung der Investitionsvorschläge enthaltenen Projekte erfolgen.
