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1. Wesen und Zweck der Investitionsrechnung

Seicht1. AuflSeptember 2007

Unter einer „Investition“ versteht man im weitesten Sinne jede betriebliche Verwendung von finanziellen Mitteln (Kapital). In der Regel wird jedoch der Investitionsbegriff enger ausgelegt, indem man nur die Anschaffung von Anlagevermögen (eventuell inklusive zugehörigem Umlaufvermögen) als „Investition“ bezeichnet. Hierbei ist zwischen „produktionswirtschaftlichen“ und „finanzwirtschaftlichen“ Investitionen zu unterscheiden. Erstere zielen auf Ersatz („Ersatzinvestition“) und/oder Verbesserung („Rationalisierungsinvestition“) und/ oder Erweiterung („Erweiterungsinvestition“) oder auf Neuschaffung („Errichtungsinvestition“) der produktionswirtschaftlichen Möglichkeiten ab, während Letztere die Verbesserung der Marktstellung, die Erlangung von Steuervorteilen, die Anlage von Liquiditätsreserven u.Ä. bezwecken.

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