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3.1 Vorbemerkungen

Haeseler/Greßl1. AuflAugust 2007

Unter Factoring versteht man den Ankauf von (kurzfristigen) Forderungen (aus Lieferungen und/oder Leistungen) durch einen gewerbsmäßigen Financier (Factor bzw Factoringgesellschaft) oder Factorbank. Dieses Spezialkreditinstitut erbringt aufgrund des Forderungsankaufes eine Finanzierung des Forderungsverkäufers.

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