2.7.1 Grundlagen
Bestanden lange Zeit lediglich unterschiedlichste lokale Bilanzierungs- und Rechnungslegungsvorschriften, wurde in den letzten Jahren nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung der (Leasing-)Märkte und des Ausbaus der internationalen Kapitalmärkte der Wunsch nach internationaler Harmonisierung von Prinzipien und Methoden der Rechnungslegung sowie - zur besseren Vergleichbarkeit - international vereinheitlichter Aufstellung geprüfter Rechnungsabschlüsse immer stärker. Die Standardisierung der Rechnungslegung durch einheitliche Vorschriften führt letztendlich zu entsprechenden Zeit- und Kostenersparnissen. Auch die Börsen bzw Kapitalmärkte verlangen die Anwendung internationaler Vorschriften. Wer also etwa sein Geschäftsfeld um die USA erweiterte, musste dafür Sorge tragen, dass sein Geschäftsabschluss dort auch verstanden wurde. Neben einer Bilanz nach österreichischem UGB (bzw vormals HGB) war somit auch ein Abschluss nach US-GAAP erforderlich. Auch die Deutsche Börse AG fordert für Unternehmen im Prime Standard die Anwendung internationaler Vorschriften. Als solche gelten insbesondere IAS/IFRS und US-GAAP, letztere sind insbesondere an der New York Stock Exchange (NYSE) verpflichtend.73) Aufgrund dieser Ausrichtung auf den Kapitalmarkt bezeichnet man die internationale Rechnungslegung auch als kapitalmarktorientierte Rechnungslegung.74)

