Leasing und Factoring sind Finanzierungsinstrumente, die unterschiedlichen Zwecken dienen (sollen). Bei Leasing handelt es sich um eine Investitionsbezogene Nutzungsfinanzierung, wobei es sich bei den relevanten Investitionsobjekten um mehr oder weniger große und mehr oder weniger fungible Sachanlagegegenstände handelt. Im Falle von Factoring geht es um die Beschleunigung des sog. Wiedergeldwerdungsprozesses. Forderungen mit einer mehr oder weniger langen Bindungsdauer werden unmittelbar nach Fakturierung bzw einige Tage nach Rechnungsausfertigung an eine Factoringgesellschaft ‚verkauft', womit die Position ‚Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen' entsprechend verringert bzw nicht aufgebläht wird.

