Das österreichische Bankwesengesetz wurde im Sommer 2006 Basel II konform novelliert. Es handelt sich dabei um Ergänzungen und Modernisierungen, die sowohl die Elemente des heimischen Bankwesens als auch viele Kunden veranlassen (werden), ihre Entscheidungen sowie das Verhalten - mitunter sogar massiv - zu verändern. Im Hinblick auf die Banken und andere Kreditinstitute werden die Bonitätsprüfungen sowie die Kreditvergabepraxis aufgrund der gesetzlichen Neuerungen zumindest teilweise erheblich verschärft. Dies gilt analog für die nach Abschluss der Kreditverträge einsetzende Kreditüberwachung.

