Fall 3: A und B waren persönlich haftende Gesellschafter der B-KG und gemäß Gesellschaftsvertrag sowie Eintragung im Firmenbuch nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Am 1. Oktober schied A aus der Gesellschaft aus; eingetragen wurde dies am 10. November. In der Zwischenzeit bestellte B namens der B-KG Waren bei K, die in der Folge nicht bezahlt wurden.
Kann K den A in Anspruch nehmen?