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4. Entgeltfortzahlungsanspruch des Betriebsratsmitglieds

Lindmayr1. AuflOktober 2006

461
In welcher Höhe ist das Entgelt weiterzuzahlen?

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Verdienst, den das Betriebsratsmitglied, hätte es in dieser Zeit gearbeitet, erhalten hätte. Der Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich demnach nach dem Ausfallsprinzip, weshalb auf die Ausführungen in Kap. B.4.1., Rz 111 ff, verwiesen werden kann.

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