In welcher Höhe ist das Entgelt weiterzuzahlen?
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem Verdienst, den das Betriebsratsmitglied, hätte es in dieser Zeit gearbeitet, erhalten hätte. Der Entgeltfortzahlungsanspruch richtet sich demnach nach dem Ausfallsprinzip, weshalb auf die Ausführungen in Kap. B.4.1., Rz 111 ff, verwiesen werden kann.

