vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.2. Verbotene Urlaubsablöse

Lindmayr1. AuflOktober 2006

419
Kann der Urlaubsanspruch auch in Geld abgelöst werden?

Während des aufrechten Dienstverhältnisses darf Urlaub grundsätzlich nicht in Geld abgegolten werden, auch dann nicht, wenn dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht. Solche „Urlaubsablösen“ sind - unabhängig von ihrer Bezeichnung - gemäß § 7 UrlG verboten. Damit Urlaub in Geld vergütet werden kann, muss das Dienstverhältnis tatsächlich beendet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!