Unterbricht eine Erkrankung den Urlaub?
Erkrankt oder verunglückt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden jene auf Werktage entfallenden Tage der Erkrankung, an denen der Arbeitnehmer durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass

