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3. Pflegefreistellung zur Betreuung eines Kindes

Lindmayr1. AuflOktober 2006

353
Nach § 16 Abs 1 Z 2 AngG besteht ein Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn der Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstverhältnisses wegen

der notwendigen Betreuungseines Kindes (Wahl- oder Pflegekindes)

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