Während das Krankenentgelt vom Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen zu leisten ist, ist das Krankengeld eine sozialversicherungsrechtliche Leistung aus dem Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (vgl. § 117 Z 3 ASVG). Die gesetzlichen Regelungen zum Krankengeld finden sich in § 138 bis § 143 ASVG. Das Krankengeld hat für Personen mit einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung Entgeltersatzfunktion und soll daher den durch die Arbeitsunfähigkeit erlittenen Entgeltverlust zumindest teilweise ersetzen.

