Krankenstände seiner Mitarbeiter sind für einen Arbeitgeber immer eine kostspielige Angelegenheit - obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird, muss er für einen gewissen Zeitraum das Entgelt weiterzahlen, und unter Umständen auch Hilfspersonal einstellen, um die ausgefallene Arbeitskraft kompensieren zu können. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Krankenstände - insbesondere, wenn sie gehäuft auftreten oder über einen längeren Zeitraum andauern - in der Praxis oft dazu führen, dass sich der Arbeitgeber eine Auflösung des Dienstverhältnisses überlegt.

