vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.2. Berechnung des Krankenentgelts bei Angestellten

Lindmayr1. AuflOktober 2006

125
Was bedeutet eine Berechnung nach dem Bezugsprinzip?

Gemäß § 8 Abs 1 AngG behält ein Angestellter, wenn er nach Antritt des Dienstverhältnisses durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert ist, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, „seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von 6 Wochen“.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!