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2.5. Arbeitsunfähigkeit

Lindmayr1. AuflOktober 2006

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Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?

Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist eine Rechtsfrage. Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist kein medizinischer Begriff, sondern das Ergebnis rechtlicher Würdigung eines bestimmten Sachverhaltes, nämlich die Beurteilung der aufgrund der medizinischen Befunde festzustellenden körperlichen und geistigen Fähigkeiten in Beziehung zur bisherigen Beschäftigung (vgl. OGH 6. 12. 1994, 10 ObS 281/94, ARD 4633/50/95).

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