Wo ist der Entgeltfortzahlungsanspruch von Hausbesorgern geregelt?
Als Hausbesorger gelten Personen, die sowohl die Reinhaltung als auch die Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses im Auftrag des Hauseigentümers gegen Entgelt zu verrichten haben. Wurde nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart, kann der Hausbesorger auch anderen Erwerbstätigkeiten nachgehen.

