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1.7. Gesetzliche Anspruchsgrundlage für Heimarbeiter

Lindmayr1. AuflOktober 2006

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Wo ist der Entgeltfortzahlungsanspruch von Heimarbeitern geregelt?

Als Heimarbeiter gelten Personen, die - ohne Gewerbetreibende nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu sein - in eigener Wohnung oder selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt sind.

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