Wo ist der Entgeltfortzahlungsanspruch von Heimarbeitern geregelt?
Als Heimarbeiter gelten Personen, die - ohne Gewerbetreibende nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung zu sein - in eigener Wohnung oder selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, mit der Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung oder Verpackung von Waren beschäftigt sind.

