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1.3. Gesetzliche Anspruchsgrundlage für Gutsangestellte

Lindmayr1. AuflOktober 2006

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Wo ist der Entgeltfortzahlungsanspruch der Gutsangestellten geregelt?

Als Gutsangestellte werden Personen bezeichnet, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder deren Nebengewerben vorwiegend zur Leistung höherer oder kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten angestellt sind. Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind Jagd und Fischerei sowie der nicht gewerbliche Gartenbau gleichzuhalten.

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