Wo ist der Entgeltfortzahlungsanspruch der Gutsangestellten geregelt?
Als Gutsangestellte werden Personen bezeichnet, die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder deren Nebengewerben vorwiegend zur Leistung höherer oder kaufmännischer Dienste oder zu Kanzleiarbeiten angestellt sind. Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind Jagd und Fischerei sowie der nicht gewerbliche Gartenbau gleichzuhalten.

