Zeugnaussagen eines Beamten über Wahrnehmungen in Ausübung des Exekutivdienstes sind als Dienstzeit zu entlohnen und bedingen daher keinen Gebührenanspruch
VwGH 30.06.2006 2006/17/0048, 2006/17/0037
ÖStZB 2007/20
SWK R 2 44/2007
Zeugengebühr, Beamter, dienstliche Wahrnehmungen