Rechnungsberichtigung (Ergänzung durch Angabe des Leistungszeitpunkts nach Gerichtsauftrag) ist kein Vorfragentatbestand und Wiederaufnahmegrund
UFS Wien 03.05.2006 RV/1999-W/05
SWK S 464 622/2007
Wiederaufnahme, Rechnungsberichtigung, Ergänzung durch Angabe des Leistungszeitpunkts nach Gerichtsauftrag

