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BAO § 303 Abs 1 lit c

55. AuflDezember 2007

2548
Rechnungsberichtigung (Ergänzung durch Angabe des Leistungszeitpunkts nach Gerichtsauftrag) ist kein Vorfragentatbestand und Wiederaufnahmegrund

UFS Wien 03.05.2006 RV/1999-W/05
SWK S 464 622/2007

Wiederaufnahme, Rechnungsberichtigung, Ergänzung durch Angabe des Leistungszeitpunkts nach Gerichtsauftrag

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