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BAO § 212 lit a Abs 1

55. AuflDezember 2007

2449
Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach bewilligter Stundung

VwGH 21.09.2006 2003/15/0041
SWK R 17 463/2007

Aussetzung der Einhebung, nach bewilligter Stundung

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