Für die Bemessungsverjährung bzw. Gültigkeit von Einkommensteuerbescheiden ist das Zustelldatum entscheidend; Zustellung eines Schreibens der Finanzstrafbehörde hat jedoch keine Unterbrechungswirkung
UFS Innsbruck 04.10.2005 RV/0289-I/05
FJ 28/2007
Verjährung, Abgabenbemessung, Unterbrechung