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BAO § 207 Abs 1

55. AuflDezember 2007

2426
Für die Bemessungsverjährung bzw. Gültigkeit von Einkommensteuerbescheiden ist das Zustelldatum entscheidend; Zustellung eines Schreibens der Finanzstrafbehörde hat jedoch keine Unterbrechungswirkung

UFS Innsbruck 04.10.2005 RV/0289-I/05
FJ 28/2007

Verjährung, Abgabenbemessung, Unterbrechung

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