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BAO § 93 Abs 3

55. AuflDezember 2007

2321
Keine Rechtswidrigkeit eines Bescheides infolge schlechterer Lesbarkeit und Verständlichkeit durch Verwendung von Abkürzungen

VwGH 22.11.2006 2004/15/0130
ÖStZB 2007/169

Bescheidbegründung, Verwendung von Abkürzungen, schlechtere Lesbarkeit und Verständlichkeit

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