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13.MwSt-RL § 1

55. AuflDezember 2007

2123
Begriff der "Ansässigkeit" für Zwecke der Vorsteuervergütung: Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist der Ort, an dem sich die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens tatsächlich entfaltet und der durch das Zusammenwirken der Personal- und Sachmittel zur Ausübung dieser Tätigkeit gekennzeichnet ist

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