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6.MWSt-RL § 10 Abs 2

55. AuflDezember 2007

2050
Ermächtigung Estlands, Sloweniens, Schwedens und Großbritanniens zum Hinausschieben der zeitlichen Geltendmachung von Mehrwertsteuer für bestimmte Steuerpflichtige auf den Zeitpunkt zu dem diese die Mehrwertsteuer an den leistenden Unternehmer gezahlt haben

Gurtner Hannes, Hofbauer Ines, Kofler Georg, taxlex 170/2007
ABl L 57 S 12 vom 24.2.2007

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