Die französische Unternehmersteuer "TACA" ( die Einzelhandelsgeschäfte, die über eine Verkaufsfläche von weniger als 400m² verfügen von der Steuer befreit), stelt keine verbotene Beihilfe dar
EuGH 27.10.2005 C-266/04 bis C-270/04 , C-276/04 und C-321/04 bis C-325 NazairdisbSAS, jetzt Distribution Casino France SAS ua
Zorn Nikolaus, ÖStZB 2007/81

