Verwendung von Zugmaschinen und Motorkarren samt Anhängern eines landwirtschaftlichen Betriebes in einem Gewerbebetrieb nicht von der Straßenbenützungsabgabe befreit
VwGH 21.05.2007 2006/16/0137
SWK R 62 1336/2007
Straßenbenützungsabgabe, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Motorkarren, Verwendung in Gewerbebetrieb

