Aufschiebend bedingtes(noch nicht börsenumsatzsteuerpflichtiges Rechtsgeschäft durch Abhängigkeit von der Bestätigung durch die Grundverkehrsbehörde
VwGH 28.02.2007 2006/16/0151, 0152
SWK R 44 1058/2007
Börsenumsatzsteuer, aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft, Bestätigung Grundverkehrsbehörde