Erwerb von Vermögen, das dem zuletzt Berechtigteneiner Privatstiftung zufällt, unterliegt bei Aufhebung der Stiftung, als Empfang von sich selbst nicht der Schenkungssteuer
Fellner Karl-Werner, RdW 2007/198
Schenkungssteuer, Erwerb von Vermögen bei Aufhebung einer Stiftung