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GebG § 17 Abs 5

55. AuflDezember 2007

1575
Rücktrittsrechte und Gebührenschuld: Anfechtungen wegen Willensmängel fallen nicht unter § 17 Abs 5 GebG - Anwendbarkeit des § 295a BAO bei freien Rücktritten nach dem Konsumentenschutzgesetz

Arnold Wolf-Dieter, SWK S 514 710/2007

Gebührenschuld, Aufhebung durch rückwirkende Ereignisse

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