Rücktrittsrechte und Gebührenschuld: Anfechtungen wegen Willensmängel fallen nicht unter § 17 Abs 5 GebG - Anwendbarkeit des § 295a BAO bei freien Rücktritten nach dem Konsumentenschutzgesetz
Arnold Wolf-Dieter, SWK S 514 710/2007
Gebührenschuld, Aufhebung durch rückwirkende Ereignisse