Schriftliche Kündigung des Mieters bei einem mündlich abgeschlossenen Mietvertrag als Gebührenfalle ? Urkunde über einen rechtsgeschäftsbedingten Begleitumstand löst aber keine Gebührenpflicht aus
Pabst Stefan K., RdW 2007/63
Gebührenpflicht, schriftliche Kündigung, mündlich abgeschlossener Mietvertrag

