Änderung des EStG durch eine Reisekostennovelle 2007 zur Neuregelung der Reisekosten nach Aufhebung des vierten Satzes des § 26 Z 4 EStG durch VfGH vom 22.6.2006, G 147/05: Tagesgelder für eine Außendiensttätigkeit, Fahrtätigkeit, Baustellen- und Montagetätigkeit, bei Arbeitskräfteüberlassung und bei vorübergehender Tätigkeit in einer anderen politischen Gemeinde bleiben steuerfrei

