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KStG1988 § 13 Abs 5

55. AuflDezember 2007

1161
Privatstiftungen (Sparkassen bzw. Versicherungsvereinsstiftungen): § 13 Abs 5 KStG 1988 allgemein und das "sonstige Ausscheiden" im Besonderen

König Elisabeth, FS-Doralt 223/2007

Privatstiftung, Sondervorschriften für Sparkassen- bzw. Versicherungsvereinsstiftungen

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