Änderung des KStG 1988 durch ein Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) betreffend Abgrenzung zwischen Betrieb gewerblicher Art und Hoheitsbetrieb; Unterbindung neuer Mittelstandsfinanzierungsgersellschaften; Einschränkung der Buchführungsspflicht auf rechnungslegungspflichtige Genossenschaften; Nichtabzugsfähigkeit von Kosten, die mit Fremdfinanziwerung von Einkommensverwendungen (zB: Ausschüttungen) zusammenhängen(Entfall in der RV); Kapitalertragsteuerfreiheit aller von der unbeschränkten Steuerpflicht befreiten Betriebe

