Eine vierteljährliche Provisionszahlung ist lohnsteuerlich nicht als zusätzlicher laufender Bezug, sondern als Sonderzahlung zu qualifizieren
VwGH 13.09.2006 2002/13/0097
ÖStZB 2007/106
SWK R 12 422/2007
Huber Christian, Pichler Peter, taxlex 15/2007
Sonderzahlung, vierteljährliche Provisionszahlung

