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EStG1988 § 33 Abs 4 Z 3

55. AuflDezember 2007

806
Die steuerliche Anerkennung von Unterhaltszahlungen für die Berücksichtigung beim Unterhaltsabsetzbetrag orientiert sich am Ausmaß der ausbezahlten Familienbeihilfe

UFS Wien 25.04.2006 RV/0601-W/06
Mühlberger Daniela, FJ 277/2007

Unterhaltsabsetzbetrag, Anerkennung von Unterhaltszahlungen

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